Warum empfiehlt Suisseculture ein JA?

Argumentarium 2. Referendum Covid-19-Gesetz (Abstimmung vom 28.11.2021)

Am 13. Juni 2021 fand die Abstimmung über das Covid-19-Gesetz statt, das mit grosser Mehrheit angenommen wurde. Von der Abstimmung nicht betroffen waren die im März 2021 vom Parlament verabschiedeten wesentlichen Verbesserungen bei den Unterstützungsmassnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie, vor allem für den Kulturbereich. Diese sind:

  • Die Ausweitung der Härtefallhilfe für Unternehmen, die wegen der Pandemie vorübergehend schliessen mussten oder starke Umsatzeinbrüche erlitten.
  • Selbstständige, die den Corona-Erwerbsersatz brauchen, müssen dafür nur noch 30% Umsatzeinbussennachweisen  (vorher: 40%!).
  • Freischaffende Künstlerinnen und Künstler (weder selbstständig noch fest angestellt, sondern immer pro Projekt mit zeitlich befristeten Arbeitsverträgen angestellt) können auch Ausfallentschädigungen beantragen, dies war bis zum März 2021 nur für Selbstständige möglich.
  • Entschädigungen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung, die wegen Corona nicht stattfinden konnten oder können.
  • Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung, um Kündigungen zu verhindern und Arbeitsplätze zu retten.

​​​​​​​Mit diesen wichtigen Anpassungen stellt das Covid-19-Gesetz jetzt eine optimale Grundlage dar, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie lindern zu helfen und die kulturelle Vielfalt in der Schweiz zu erhalten.

Gegen diese wesentlichen Verbesserungen wurde das Referendum ergriffen.

 

Der Grund für die Initianten, das Referendum zu ergreifen, war, dass das Parlament dem Bundesrat den Auftrag für die Schaffung des Covid-Zertifikats erteilt hat.

Für den Kulturbereich ist das Covid-Zertifikat ebenfalls essentiell.

Es ermöglicht Reisen ins Ausland, vor allem in die benachbarten EU-Länder, und schafft damit die Grundlage, dass Schweizer Kulturschaffende wieder ihrer internationalen Tätigkeit nachgehen können. Im Inland macht das Covid-Zertifikat Kulturveranstaltungen und so die langsame Rückkehr zu einem (fast) normalen Kulturbetrieb erst möglich. Denn für uns Kulturschaffende gibt’s nichts schöneres als unser Publikum wieder ohne Maske zu erleben!

 

Warum stimmen wir einen Monat vor Ablauf des Gesetzes noch einmal darüber ab?

Auch wenn der Bundesrat im August die Normalisierungsphase ausgerufen hat, ist die Schweizer Kultur noch weit von der Normalität entfernt. Für die Kulturbranche ist klar, dass es die Verlängerung der Unterstützungsmassnahmen auch 2022 braucht, um unwiederbringlichen Schaden abzuwenden. Darüber wird aber erst nach der Abstimmung im Parlament diskutiert. Für die Erholungsphase braucht die Kulturszene  zwingend die optimale Grundlage, die mit den Verbesserungen des Parlaments im März 2021 geschaffen wurde. Nur so kann sie die Pandemie überstehen.

 

Deswegen empfiehlt Suisseculture ein JA für die Verbesserungen des Covid-19- Gesetzes am 28. November 2021.

 

Einzelne Mitgliedsverbände haben beschlossen, keine Abstimmungsempfehlung abzugeben.

 

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