22.407 s Pa. Iv. Bauer. Verteilung der Radio- und Fernsehabgabe 22.417 s Pa. Iv. Chassot. Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien
Ausgangslage:
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) hat am 21. Juni 2024 das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen zur Änderung des Bundesgesetzes vom 24. März 2006 über Radio und Fernsehen (RTVG, SR 784.40) ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Begründung der KVF-S:
Unabhängige, vielfältige Medien erfüllen in einer Demokratie eine wichtige Funktion. Die wirtschaftliche Situation der Medien verschlechtert sich aber zunehmend: Die Werbeeinnahmen gehen stetig zurück, was die Medienorganisationen zu immer weiteren Sparmassnahmen zwingt. Diese Entwicklung trifft nicht nur die Medien selbst, sondern auch die vorgelagerten Institutionen, die den Medien Dienstleistungen anbieten. >Mit diesem Vorentwurf schlägt die KVF-S rasch umsetzbare Massnahmen zur Medienförderung vor. Damit sollen attraktive Rahmenbedingungen für ein vielfältiges, gleichwertiges Medienangebot in allen Regionen geschaffen werden. Die Abgabenanteile für die lokal-regionalen Radio- und Fernsehveranstalter sollen erhöht werden können und die bestehenden allgemeinen Massnahmen zur Medienförderung ausgebaut werden. Namentlich handelt es sich um die Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsinstitutionen, Nachrichtenagenturen und Selbstregulierungsorganisationen. Diese Massnahmen sollen der Qualität der schweizerischen Medien dienen. Der ganze Mediensektor soll profitieren, unabhängig vom Geschäftsmodell. Die Finanzierung erfolgt über die Abgabe für Radio und Fernsehen.
Stellungnahme Suisseculture
Einleitung, weshalb Suisseculture zur Vernehmlassungsvorlage Stellung nimmt:
- Bedeutung einer vielfältigen Kulturberichterstattung für die kulturelle Teilhabe, etc.
- Suisseculture vertritt als Dachverband der Organisationen der professionellen Kultur- und Medienschaffenden der Schweiz neben allen Kultursparten auch die Interessen der Journalistengewerkschaften impressum, Syndicom und SSM
Teil 1: Zusätzliche Förderung Rahmenbedingungen für Journalismus
«Unabhängige, vielfältige Medien erfüllen in einer Demokratie eine wichtige Funktion. Die wirtschaftliche Situation der Medien verschlechtert sich aber zunehmend: Die Werbeeinnahmen gehen stetig zurück, was die Medienorganisationen zu immer weiteren Sparmassnahmen zwingt. Diese Entwicklung trifft nicht nur die Medien selbst, sondern auch die vorgelagerten Institutionen, die den Medien Dienstleistungen anbieten.»
«Mit diesem Vorentwurf schlägt die KVF-S rasch umsetzbare Massnahmen zur Medienförderung vor. Damit sollen attraktive Rahmenbedingungen für ein vielfältiges, gleichwertiges Medienangebot in allen Regionen geschaffen werden.»
a) Suisseculture teilt die Einschätzung der KVF-S bezüglich der hohen gesellschaftlichen Bedeutung der Medien.
b) Suisseculture stellt insbesondere in Bezug auf den Print-Medienbereich die monokausale Erklärung von Sparmassnahmen und rückläufigen Werbeeinnahmen in Frage und verweist in diesem Zusammenhang auf die nach wie vor sehr hohen Dividendenausschüttungen der grossen Medienhäuser wie z.B. der TX-Group hin.
c) Suisseculture teilt hingegen die Ansicht der Kommission vollumfänglich, dass «vorgelagerte Institutionen» u.a. aus dem Weiterbildungs- oder Agenturbereich oder Selbstregulierungsorganisationen, die Medien Dienstleistungen anbieten, von der öffentlichen Hand verstärkt unterstützt werden sollen.
Teil 2: Erhöhung Abgabenanteile für die lokal-regionalen Radio- und Fernsehveranstalter
«Die Abgabenanteile für die lokal-regionalen Radio- und Fernsehveranstalter sollen erhöht werden können und die bestehenden allgemeinen Massnahmen zur Medienförderung ausgebaut werden.»
d) Auch der Erhöhung der Unterstützung von lokal-regionalen Radio- und Fernsehveranstaltern steht Suisseculture grundsätzlich positiv gegenüber, unter der Bedingung, dass diese im Informationsbereich ein qualitativ hochstehendes subsidiäres Angebot anbieten, zu dem auch die Unterstützung regionalen und lokalen Kunstschaffens durch die Verbreitung von Werken und deren Vermittlung durch regionale bzw. lokale Kulturberichterstattung gehören muss.
Teil 3: Finanzierung der neuen Massnahmen
«Diese Massnahmen sollen der Qualität der schweizerischen Medien dienen. Der ganze Mediensektor soll profitieren, unabhängig vom Geschäftsmodell. Die Finanzierung erfolgt über die Abgabe für Radio und Fernsehen.»
e) Suisseculture begrüsst die mit den genannten Massnahmen angestrebte Qualitätssicherung bzw. -steigerung der schweizerischen Medien sehr.
f) Suisseculture hat grosse Vorbehalte gegenüber einer zusätzlichen Unterstützung von Medien, die im Besitz von nationalen Medienkonzernen sind, deren Hauptziel die Erwirtschaftung von Aktionärsgewinnen ist.
g) Suisseculture ist strikte gegen die Idee, die geplanten Massnahmen über eine Entnahme von zusätzlichen Serafe-Gebührengeldern zu finanzieren. Suisseculture verweist in diesem Zusammenhang auf ihre Stellungnahme gegen die von BR Rösti vorgeschlagene und gegen eine Mehrheit von Vernehmlassungsteilnehmenden durchgesetzte zweifache Kürzung der Serafe-Gebühren von CHF 335 auf CHF 300 bis im Jahr 2029. Wie in unserer RTVV-Vernehmlassung ausgeführt, ist Suisseculture vehement gegen weitere finanzielle Kürzungen bei der SRG, da diese deren medialen Service Public im aktuellen von der Konzession geforderten Umfang akut gefährden.
Die von der KVF-S vorgeschlagene Finanzierung der neuen Medienfördermassnahmen darf also nicht auf Kosten einer weiteren Schwächung der SRG erfolgen, d.h. auf keinen Fall über zusätzliche Mittel aus den Serafe-Gebühren. Suisseculture und alle durch den Kulturdachverband vertretenen Branchenverbände werden solche Ideen mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen.
Neue Medienfördermassnahmen müssen über zusätzliche Mittel finanziert werden. Wir fordern die KVF-S dazu auf, alternative Finanzierungsvorschläge, wie z.B. eine Abgabe für internationale Techgiganten (GAFA) auf ihre in der Schweiz erzielten Werbeeinnahmen vorzulegen, wie sie in der EU aktuell in Prüfung ist.