Bundesamt für Kultur

Die Kulturförderung obliegt gemäss Bundesverfassung in der Hauptsache den Kantonen, der Bund unterstützt die Kultur subsidiär.

Gestützt auf das Kulturförderungsgesetz fördert der Bund das Kunst- und Kulturschaffen einschliesslich Nachwuchsförderung, die Vermittlung von Kunst und Kultur, den Austausch zwischen den kulturellen und sprachlichen Gemeinschaften in der Schweiz, den Kulturaustausch mit dem Ausland sowie die Bewahrung des materiellen und immateriellen kulturellen Erbes. Die Einzelheiten zur Finanzierung der Kulturförderung sind in der Kulturbotschaft festgehalten, die alle vier Jahre vom Parlament verabschiedet wird.

Suisseculture unterstützt die Strategie der eidgenössischen Kulturpolitik: Kreation, Innovation, kulturelle Teilhabe sowie gesellschaftlicher Zusammenhalt.

Wir setzen uns besonders für günstige Rahmenbedingungen ein, die den Kulturschaffenden die kreative Arbeit ermöglichen. Es soll ein vielfältiges und qualitativ hochstehendes Kulturangebot im In- und Ausland, über die Sprachgrenzen hinaus, gefördert werden.

Wir erwarten den aktiven Einbezug von Suisseculture und den Berufsverbänden in den kulturpolitischen Diskurs.

Bundesamt für Kultur (admin.ch)