Bilaterale III: Lohnschutz sichern, Erasmus+ ermöglichen

Für den Kulturbereich stehen zwei zentrale Anliegen auf dem Spiel: verlässliche Arbeitsbedingungen in einem von kleinen Strukturen, befristeten Engagements und grenzüberschreitender Tätigkeit geprägten Arbeitsmarkt – und mit Erasmus+ der Zugang zu Bildung, Austausch und europäischen Netzwerken. Das eine schützt faire Arbeitsbedingungen, das andere eröffnet Bildungs- und Entwicklungsperspektiven. Beides gehört aus Sicht des Kulturbereichs zu einem ausgewogenen Gesamtpaket.

Lohnschutz: den ausgehandelten Kompromiss bewahren 

Der Lohnschutz trägt wesentlich zur breiten Abstützung der Personenfreizügigkeit in der Schweiz bei. Das mit den Sozialpartnern abgestimmte Massnahmenpaket des Bundesrats schafft dafür eine ausgewogene Grundlage.

Die WAK-S beantragt, Massnahme 14 zum Schutz gewählter Arbeitnehmervertretungen zu streichen. Suisseculture empfiehlt dagegen, am Gesamtkompromiss und damit auch an Massnahme 14 festzuhalten.

Gerade im Kulturbereich sind wechselnde Arbeitgeber, befristete Engagements, kleine Betriebsstrukturen und grenzüberschreitende Tätigkeiten verbreitet. Verlässliche Mindeststandards, durchsetzbare Arbeitsbedingungen und eine funktionierende Sozialpartnerschaft sind deshalb von besonderer Bedeutung.

Erasmus+: Teilnahme ab 2027 ermöglichen

Ebenso wichtig ist Erasmus+. Der Bundesbeschluss 9 schafft die finanzielle Grundlage für die Schweizer Teilnahme am Programm ab dem Jahr 2027. Die WBK-S hat dem Bundesbeschluss zugestimmt und sich dafür ausgesprochen, ihn gemeinsam mit dem gesamten Paket Schweiz–EU zu behandeln.

Erasmus+ stärkt Bildung und Berufsbildung, Nachwuchsförderung, Sprachkompetenzen und die internationale Mobilität. Davon profitieren auch angehende Kulturschaffende und Kulturfachleute sowie die europäischen Netzwerke des Schweizer Kulturbereichs.

Suisseculture empfiehlt deshalb, Bundesbeschluss 9 anzunehmen und die Voraussetzungen für die Teilnahme ab 2027 rechtzeitig zu sichern.

Referendum: beim bewährten Verfahren bleiben

Beim Referendum unterstützt Suisseculture den Weg des Bundesrats. Die geltende Bundesverfassung sieht nach Auffassung des Bundesrats für die Abkommen des Stabilisierungsteils das fakultative Staatsvertragsreferendum vor; dieses Verfahren entspricht zudem der Praxis bei den Bilateralen I und II. Der Bundesrat hat diese Position am 12. August 2026 erneut bekräftigt.

Das fakultative Referendum gewährleistet die demokratische Mitsprache vollständig: Kommt ein Referendum zustande, entscheiden die Stimmberechtigten über das Paket. Eine zusätzliche Verfassungsänderung ist dafür nicht erforderlich.

Empfehlung

Suisseculture empfiehlt dem Ständerat,

  • beim Lohnschutz der Vorlage des Bundesrats zu folgen und insbesondere Massnahme 14 beizubehalten;

  • den Bundesbeschluss 9 zu Erasmus+ anzunehmen und gemeinsam mit dem Gesamtpaket zu behandeln;

  • am fakultativen Staatsvertragsreferendum gemäss Antrag des Bundesrats festzuhalten.

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Weitere Informationen

Geschäft: 26.023 Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)»  

 

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