Die Pandemie ist für die Kultur noch lange nicht zu Ende

Suisseculture begrüsst die Verlängerung der Unterstützungsmassnahmen für den Kultur- und Eventbereich und weist erneut darauf hin, dass mit einem etwaigen Ende der staatlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie die Phase der Erholung für die betroffene Kulturbranchen erst beginnen wird.

Mit grosser Zufriedenheit nimmt Suisseculture, der Dachverband der professionellen Kulturschaffenden der Schweiz, Kenntnis von den Entscheiden von letztem Freitag zugunsten der Kultur- und Eventbranche – einerseits von dem Entscheid des Parlaments, die immer noch dringlich notwendigen Unterstützungsmassnahmen im Covid-19 Gesetz bis Ende 2022 zu verlängern, andererseits von dem Entscheid des Bundesrates, die entsprechende Verordnung ohne Abstriche weiterzuführen.

Der Entscheid des Bundesrates, dass die Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen, Kulturschaffende und Kulturvereine im Amateurbereich bei einem etwaigen Ende der Massnahmen ausgesetzt werden können, ist für Suisseculture nachvollziehbar. Dennoch kommt Suisseculture nicht umhin darauf hinzuweisen, dass mit dem etwaigen Ende staatlicher Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie die Phase der Erholung für die betroffenen Branchen nicht automatisch ebenfalls beendet ist, sondern erst beginnen wird.

Gerade in der Ausrichtung des Corona-Erwerbsersatzes hat sich in den vergangenen Wochen gezeigt, dass die kantonalen Ausgleichskassen vermehrt darauf verweisen, dass «eine allgemein schlechte Wirtschaftslage» nicht zum Bezug von Corona-Erwerbsersatz berechtigen – eine solche Haltung ist weder nachvollziehbar noch entspricht sie den wirtschaftlichen Realitäten dieser Branchen. Dass das Publikum aus Vorsicht – im Einklang mit den Empfehlungen des Bundesrates – auf den Besuch von Publikumsveranstaltungen verzichtet, kann und darf nicht dazu führen, dass die betroffenen Veranstalter und Kulturbetriebe allein gelassen werden.

In diesem Zusammenhang ist die Verlängerung der Transformationsprojekte wie auch der Nothilfe, welche nicht an die Bedingung noch gültiger staatlicher Massnahmen geknüpft werden, umso begrüssenswerter. Nichtsdestotrotz betont Suisseculture ein weiteres Mal, worauf schon seit März 2020 immer wieder hingewiesen wurde: Die Kultur- und Eventbranche wird für die Erholung nach der Pandemie noch mindestens ein bis zwei Jahre nach Ende staatlicher Einschränkungen benötigen. Der Staat – Bund, Kantone und Gemeinden – muss seine Verantwortung wahrnehmen, den verfassungsmässigen Auftrag zum Schutz der kulturellen Vielfalt zu erfüllen.

 

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