Urheberrecht fit für KI und Plattformen: Schutz, Transparenz & faire Vergütung

Die beiden Vorlagen zum Urheberrechtsgesetz (URG), die das Parlament derzeit berät, müssen - falls zusammengeführt - dieselbe klare Stossrichtung beibehalten: Den Schutz des kreativen Schaffens!

Aktuell werden die Motion Gössi (24.4596) «Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch» sowie der Leistungsschutz für Medien, der die Vernehmlassung bereits durchlaufen hat und als Gesetzesprojekt vorliegt, im Parlament behandelt.

Suisseculture begrüsst beide Schritte. Lizenzen und Vergütungen schaffen eine faire Marktordnung, in der Urheberrechte, Innovationsinteressen und gesellschaftliche Ziele im Gleichgewicht stehen. Es darf nicht sein, dass grosse Plattformen und KI-Systeme eigenmächtig Regeln setzen, um nach diesen zu handeln.

Die zuständige Kommission des Nationalrates schlägt vor, dem Bundesrat zu beantragen, den Leistungsschutz für Medien mit der KI-Revision des Urheberrechtsgesetzes zusammenzuführen. Suisseculture steht diesem Ansatz offen gegenüber, sofern dadurch die Urheberrechte und die Position des Kulturschaffens gegenüber Plattformen und KI-Systemen weiter gestärkt werden. Entscheidend ist, dass alle kreativen Leistungen – Texte, Bilder, Musik und Film – einen effizienten und effektiven Schutz erhalten.

Generative KI-Systeme verarbeiten heute riesige Mengen geschützter Werke, ohne Einwilligung und Vergütung der Rechteinhabenden. Da entstehen riesige Datenbestände auf deren Grundlage laufend neue Inhalte generiert werden, die kreative Berufe und Investitionen gefährden.

Gleichzeitig fehlt es an Rechtssicherheit, Transparenz und Rechtsdurchsetzung. Das Urheberrechtsgesetz (URG) enthält bereits geeignete Lösungsansätze, damit Einwilligung, verschiedene Lizenzmodelle und das Prinzip einer fairen Vergütung verankert werden können.

Die schweizerische Kollektivverwertung ist ein transparentes, flexibles und behördlich geprüftes System, das sich für KI-Nutzungen adaptieren lässt. Auch gegenüber Plattformen und KI muss das Text-, Bild-, Musik- und Filmschaffen mit allen beteiligten Rechten im Zentrum stehen.

Empfehlung

Suisseculture empfiehlt, die Motion Gössi(24.4596) «Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch» zum Schutz der Rechteinhabenden zusammen mit einem Leistungsschutz gegenüber Suchmaschinen anzunehmen und im Rahmen der Gesetzesrevision auch die Quellenwiedergabe durch KI-Suchmaschinen ausdrücklich zu erfassen.

 

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