»Der Berg hat eine Maus geboren«

Suisseculture zum Kulturfördergesetz

Nach der heute im Ständerat erfolgten Bereinigung der letzten Differenz dürfte die parlamentarische Debatte um das Kulturförderungsgesetz mit dessen Annahme am kommenden Freitag abgeschlossen werden. Suisseculture fordert die zuständigen Bundesbehörden auf, die Kulturverbände bei der Umsetzung des Gesetzes und der Ausarbeitung von Verordnungen und Reglementen beizuziehen. 

Eine komplett unzulängliche Vorlage für ein Kulturverwaltungsgesetz des Bundesrates, die praktisch alle Anliegen der Kulturverbände ignorierte, wurde dank der in die parlamentarische Beratung eingeflossen Anträge in einigen Punkten verbessert. Trotzdem kann von einem zeitgemässen Gesetz zur Kulturförderung des Bundes keine Rede sein. Der Bund wird in der Kulturförderung in der Schweiz auch weiterhin praktisch keine Rolle spielen.

Positiv zu vermerken ist die Aufnahme des Artikels 8a, wonach der Bund einen Beitrag an die berufliche Vorsorge der von ihm unterstützten Kulturschaffenden leistet. Es ist zu hoffen, dass auch die kantonalen, kommunalen und privaten Förderer diesem Beispiel folgen werden und sich dadurch die soziale Absicherung der Kulturschaffenden in der Schweiz wesentlich verbessert.

Zu bedauern ist, dass die Stiftung Pro Helvetia entmündigt und der Stiftungsrat seiner Kernaufgabe, der strategischen Führung, enthoben wurde. Es ist zu hoffen, dass die wiederholt gemachten Versprechungen, wonach die Stiftung in ihren operativen Geschäften unabhängig bleibt und die künstlerische Freiheit gewahrt wird, eingehalten werden. Erfreulich ist, dass die Aufgabenteilung zwischen Pro Helvetia und dem Bundesamt für Kultur geklärt werden konnte.

 

[zurück]