Mangelhafte Revision des URG

Suisseculture, der Dachverband der Kulturschaffenden in der Schweiz, begrüsst den Entwurf für ein revidiertes Urheberrechtsgesetz, der dieser Tage bekannt geworden ist. Sie äussert allerdings auch Kritik daran.

Die Überarbeitung des schweizerischen Urheberrechts entspricht den Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum OMPI (WPPT und WCT), und sie verwirklicht eine Besserstellung der Urheber und Interpreten im Bereich der Internetnutzungen sowie beim Verbot der Umgehung technischer Schutzmassnahmen. Bei den Entschädigungen für das gesetzlich erlaubte Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken ist mit der Gerätevergütung eine Vereinfachung vorgesehen.

Suisseculture ist allerdings enttäuscht, dass die vom Institut für Geistiges Eigentum in Aussicht gestellte Angleichung des schweizerischen Urheberrechts an die Standards der Europäischen Union nicht vollumfänglich realisiert werden soll. Insbesondere fehlen im Entwurf das Folgerecht für bildende Künstlerinnen und Künstler, also eine Beteiligung der Kunstschaffenden an der Weiterveräusserung ihrer Werke, sowie eine umfassende Bibliothekstantième für Autorinnen und Autoren.

Es ist nun am Parlament, diese Mängel auszugleichen und der Schweiz ein modernes, internationalen Gepflogenheiten entsprechendes Urheberrecht zu geben.

 

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