Suisseculture empfiehlt JA zum Covid-19-Gesetz und somit JA zur Kultur!

 

Dank den Unterstützungsmassnahmen, die Bund und Kantone schon seit Beginn der Covid-19-Krise eingesetzt haben, kommen Kulturarbeiter, Kulturschaffende und -unternehmen zumindest finanziell über die Runden. Diese im Frühjahr 2020 eingesetzten Massnahmen wurden im vergangenen September mit dem Covid-19-Gesetz in den normalen demokratischen Prozess überführt. Sie waren und sind weiterhin für die Bewahrung der kulturellen Vielfalt unseres Landes für die Zeit nach der Pandemie unerlässlich. Denn eines ist klar: Trotz all der Unterstützungsmassnahmen, nicht nur, aber insbesondere im Kulturbereich, ist jetzt schon absehbar, dass die Folgen der Covid-19-Krise selbst beim optimistischsten Weiterverlauf noch lange Zeit spürbar sein werden. Selbst wenn alle Einschränkungen im Herbst 2021 aufgehoben würden, wird es durch die zahlreichen Verschiebungen und den Produktionsstau seit dem Frühjahr 2020 noch lange dauern, bis in der Kultur Normalbetrieb herrscht. Ein Ja zum Covid-19-Gesetz bedeutet daher, dass laufende Massnahmen, darunter die Nothilfe von Suisseculture Sociale, die Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende und -unternehmen oder der Corona-Erwerbsersatz, weiterhin die gebeutelte Kulturbranche, aber auch andere besonders betroffene Branchen, unterstützen können.

Daher empfiehlt Suisseculture ein JA für das Covid-19-Gesetz, das auch ein kräftige JA für die Kultur ist. 

 

 

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