Stellungnahme von Suisseculture LaFG

Vernehmlassung zum Neuen Bundesgesetz über die Förderung von
Landesausstellungen (LaFG)

Ja zum Gesetz über die Förderung von Landesausstellungen & Nein zum
Finanzierungsverzicht des Bundesrates

Das neue Bundesgesetz über die Förderung von Landesausstellungen (LaFG) entspricht im Grundsatz den Vorgaben von National- und Ständerat. Die vom Parlament im März 2024 angenommene Motion «Landesausstellung» (23.3966) der WBK-S beauftragt den Bundesrat, «die Rahmenbedingungen für eine nächste Landesausstellung ab dem Durchführungsjahr 2030 festzulegen». Dazu gehört auch, dass Rahmenbedingungen für die Finanzierung geklärt werden.

Art. 8 Abs. 1: Finanzhilfe durch den Bund von mindestens 50 % notwendig

Das neue Gesetz stellt zu Beginn in Art 1 lit. b fest, dass der Bund für die Durchführung eines ausgewählten Projekts auch eine Finanzhilfe gewähren kann. Diese Regelung wird begrüsst. Die Finanzierung wird in Art. 8 Abs. 1 aber in untragbarer Weise relativiert, wenn die Finanzhilfe des Bundes «höchstens 30 Prozent» der anrechenbaren Kosten betragen soll. Eine hälftige Kostenbeteiligung wie bei früheren Landesausstellungen ist dringend notwendig, ansonsten keine Landesausstellung durchgeführt werden kann.

Art. 8 Abs. 1 muss folglich dergestalt angepasst werden, dass es heisst: «Die Finanzhilfe des Bundes beträgt mindestens 50 Prozent der anrechenbaren Kosten …».

Art 1 ff.: Vorlage definiert Mitfinanzierung in allen Details - diese muss folglich auch möglich sein

Das neue Bundesgesetz definiert in allen Details die Prämissen, unter denen die finanzielle Förderung geleistet werden kann. Dabei geht es von den notwendigen Gesuchsunterlagen (Art 4) bis hin zur Verordnung im Hinblick auf die Gewährung der Finanzhilfe (Art.3). Das ganze Gesetz ist auf die Mitfinanzierung ausgerichtet, wie auch auf Seite 7 der Erläuterungen zum LaFG festgehalten wird, dass bisher «Landesausstellungen nur zustande gekommen sind, wenn sich der Bund und/oder die Kantone sowie die Städte/Gemeinden an den Kosten beteiligt haben.» Es ist widersprüchlich, dass der Bundesrat gleichzeitig mit der Eröffnung der Vernehmlassung bekannt gibt, dass er beschlossen habe, «auf eine bundesseitige finanzielle Unterstützung einer Landesausstellung in den 2030er-Jahren zu verzichten.». Dieses Vorgehen droht bei den Expo-Initiativen, die jeweils von Städten und Gemeinden aller Landesteile, einzelnen Kantonen, aber auch von zahlreichen privatwirtschaftlichen Partnern substantiell alimentiert wurden, einen finanziellen Schaden in Millionenhöhe zu verursachen. Dabei war es der Bundesrat selbst, der mit seinen früheren Aussagen die Investitionen erst ausgelöst hat. So schreiben Bund und Kantone in ihrer massgebenden Positionierung vom 29. Juni 2022: «Der Bundesrat und die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) begrüssen die Durchführung einer nächsten Landesausstellung». Zudem präzisiert er, dass «eine Landesausstellung bottom-up entstehen soll». Gerade auch vor diesem Hintergrund haben unsere drei Projektinitiativen – NEXPO, Svizra27 und X27 – ihre Konzepte konkretisiert, die Vorarbeiten ohne Bundesgelder finanziert, Umfragen initiiert, Machbarkeitsstudien erarbeitet und weitgehende Vorbereitungen mit dem SECO getroffen.

Art. 7: Bundesversammlung muss über Verpflichtungskredit befinden können

Weiter wurde in diesem Positionspapier von Bundesrat und KdK schriftlich festgehalten, dass eine allfällige finanzielle Unterstützung durch den Bund und die Standortkantone durch die jeweiligen Parlamente zu bestimmen sei. Es wäre folglich an National- und Ständerat, zu gegebener Zeit zu entscheiden, ob und in welcher Höhe – und unter welchen Bedingungen – eine Bundesunterstützung gewährt wird. Der Entscheid des Bundesrates, auf eine Finanzierung zu verzichten, macht diese Kompetenzuteilung zugunsten der Bundesversammlung, wie sie auch in Art. 7 Abs. 3 des neuen Bundesgesetz über die Förderung von Landesausstellungen explizit festgehalten wird, zunichte.

Jede Generation hat Anrecht auf ihre Landi, denn die Landesausstellungen sind seit 1883 historische Wegmarken unserer «Willensnation». Kein anderes Land hat ein solches Modell entwickelt, um seine Einigkeit zu leben und den sozialen Zusammenhalt über alle Sprachregionen zu stärken. Gerade in Krisenzeiten wie der heutigen ist diese identitätsstiftende Funktion wichtig. Eine Landesausstellung fördert zudem den Dialog über die Zukunft der Schweiz und stärkt das positive Image der Schweiz im Ausland.

Wirtschaftlich gesehen ist eine Landesausstellung nicht einfach nur ein Kostenfaktor, sondern generiert auch einen erheblichen wirtschaftlichen Mehrwert. So hat die letzte Ausgabe, die Expo.02, einen Mehrwert von 2,5 Mrd generiert (Quelle: Universität Neuchâtel). Schweizer Hotellerie, Gastronomie, Detailhandel, Event- und Kulturbranche würden massgeblich von der Expo profitieren.

Diese Tradition der Expos hat Zukunft, wie eine repräsentative Umfrage vom Juli 2022 klar zeigt: 74 % der Bevölkerung befürwortet die Durchführung einer neuen Landesausstellung. Doch nicht nur die Bevölkerung will eine nächste Landi, die Unterstützung geht viel weiter: Vertretungen von mehreren Kantonen und zahlreichen Gemeinden, der Wirtschaft, der Schweizer Kultur und der Zivilgesellschaft unterstützen die Initiativen mit Begeisterung.

Eine nächste Ausgabe ist nur bei einer gemeinsamen Finanzierung von Bund, Kantonen, Städte und Gemeinden sowie der Privatwirtschaft möglich.

 

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