Herbstsession im Zeichen der Kultur - Medienmitteilung der Taskforce Culture

Kulturthemen haben in dieser Session durch das Parlament eine starke und breit abgestützte Rückendeckung erhalten. Die gesellschaftliche Bedeutung des Kulturschaffens ist mehr denn je anerkannt. Erfreuliche Zeichen für die Kulturbranche! Die intensive Kommunikationsarbeit der Taskforce Culture im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise hat dazu beigetragen, dass das politische Verständnis für die besonderen Berufsbilder im Kulturbereich zugenommen hat. Ausserdem sind sich die kultur- und sozialpolitischen Akteure des Bundes und die Branchenverbände nähergekommen. Beides möchte die Taskforce Culture in Zukunft weiter ausbauen.

Mit dem Ende der Herbstsession hat das Parlament zwei für die Kulturbranche der Schweiz wichtige Geschäfte beschlossen: das Covid-19-Gesetz und die Kulturbotschaft 2021–2024.

 

Covid-19-Gesetz

 

Die Kulturbranche ist weitgehend erfreut über die Ausgestaltung des Covid-19-Gesetzes durch das Bundesparlament. Die Weiterführung der Unterstützungsmassnahmen für den Kultursektor ist für den Erhalt der kulturellen Vielfalt unverzichtbar. 

Die Taskforce Culture begrüsst insbesondere folgende Beschlüsse:

Art. 1 Abs. 3 Einbezug der Kantone und Dachverbände der Sozialpartner bei der Erarbeitung von Massnahmen

Art. 11 Abs. 2 Die Erhöhung des Kostendachs auf CHF 100 Mio. für Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen
Der Bund sieht weiterhin Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen vor, welche zur Hälfte von den Kantonen mitfinanziert werden sollen. Die Forderung der Kulturbranche, die Veranstalter zusätzlich mit einer Art Risikofonds abzusichern, wurde leider nicht aufgenommen. Umso wichtiger ist nun eine praxisnahe unbürokratische Ausgestaltung der Ausfallentschädigung, die den Veranstaltenden eine möglichst hohe Planungssicherheit gibt. Dass die Kulturschaffenden zukünftig von der Ausfallentschädigung ausgeschlossen sind, bedauern wir. Umso wichtiger ist es, dass die Kantone auch die Gagen und Honorare der Kulturschaffenden in den Ausfallberechnungen der Kulturunternehmen akzeptieren.

Art.11 Ab. 3 Transformationsprojekte

Neue Formate müssen ausprobiert werden. Reine Streaming-Angebote können aber weder wirtschaftlich noch gesellschaftlich Ersatz für Live-Darbietungen sein. Hier ist eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Förderstellen nötig, damit neue oder angepasste Formate entstehen können. Von dieser Förderung sollen nicht nur Kulturunternehmen profitieren, sondern auch Kooperationsprojekte von Kulturschaffenden selbst.

Art.11 Abs 4 Weiterführung der essentiellen Nothilfe durch Suisseculture Sociale

Sie ist sinnvoll definiert und erfasst nun alle wichtigen Berechtigten-Gruppen. Unklar ist, ob das Budget ausreichen wird, wenn Kulturschaffende keine Ausfallentschädigungen mehr erhalten, es keine Kurzarbeitsentschädigung mehr für befristet Angestellte gibt und die Erwerbsersatzentschädigung für Selbstständigerwerbende nur bis Mitte 2021 weitergeführt werden.

Art. 15 Massnahmen zur Entschädigung des Erwerbesausfalls für Selbstständige und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung 

Die Entschädigung nicht nur bei Betriebsunterbruch, sondern auch bei massgeblich eingeschränktem Betrieb, ist für viele entscheidend und zu begrüssen. Bedauerlich ist hingegen, wie das Parlament die «massgebliche Einschränkung» definiert: Berechtigt ist nur, wer weniger als 55% des durchschnittlichen Umsatzes der letzten fünf Jahre erreicht. Auch die Geltungsdauer nur bis Mitte 2021 greift gerade für den Kultursektor zu kurz, da es bis zum Normalbetrieb länger dauern wird.

Art. 17  Dass die Kurzarbeit für temporär Angestellte nicht weitergeführt werden soll, bedauern wir. Im Kulturbereich arbeiten viele Personen in befristeten, projektbezogenen Kurzanstellungen. Sie sind ohnehin schon in prekären Verhältnissen tätig und erfüllen die Bedingungen für ein Arbeitslosentaggeld nicht. Ihnen bleibt nun als einzige Unterstützung innerhalb der Bundesmassnahmen die Nothilfe bei Suisseculture Sociale. Der Vorschlag, die Rahmenfrist in der Arbeitslosenversicherung zu verlängern, um kurzzeitig befristet angestellten Personen den Zugang zur Arbeitslosenversicherung zu ermöglichen, fand im Parlament leider auch kein Gehör.

 

Kulturbotschaft 2021–2024

Die Behandlung der Kulturbotschaft ist im Schatten des Covid-19-Gesetzes fast unbemerkt vonstattengegangen. Die Kulturbranche stellt erfreut fest, dass die Diskussionen dazu positiv verlaufen sind. Die Notwendigkeit einer nationalen Kulturförderung fand breite Anerkennung. Denn Kultur findet nicht nur regional statt, sondern braucht den Austausch weit über die Grenzen hinaus, um lebendig zu bleiben. Die Trennung der Kulturbotschaft als Kulturförderung im courant normal und des Covid-19-Gesetzes als Antwort auf die ausserordentliche Situation war unbestritten, eine Kompensation der Covid-19-Massnahmen innerhalb der Kulturbotschaft kein Thema. Das Parlament zeigte sich sogar grosszügiger als der Bundesrat und erhöhte das Budget. Für die Kulturbranche ein wichtiger Schritt hin zu einer angemessenen nationalen Kulturpolitik. 

Die Kulturbotschaft 2021–2024 setzt wichtige Standards und Grundlagen für die weitere Entwicklung. Die Taskforce Culture begrüsst sehr, dass die Einhaltung von Mindest- oder Richthonoraren der Berufsverbände für Kulturschaffende als explizite Bedingung für Kulturförderung in die Kulturbotschaft aufgenommen wurde. Dies ist ein positives Signal sowohl für die durch die Covid-19-Krise in ihrer Existenz bedrohten Kulturschaffenden der Schweiz, als auch eine Aufforderung an die weiteren Kulturförderinstitutionen – Kantone, Städte und Gemeinden sowie privaten Stiftungen – hier nachzuziehen.
Noch etwas verhalten ist der Tenor für den Beitritt der Schweiz zu Kreatives Europa; dies ist für den Kultursektor der Schweiz essentiell, genauso wie eine Vollassoziierung bei Horizon und Erasmus+.

Erfreulich ist die Erhöhung des Budgets, insbesondere für Memoriav, die Baukultur und die Förderung des Rätoromanischen. Umstritten bleibt allerdings die Verpflichtung für Streamingdienste, in das Schweizer Filmschaffen zu investieren, wie dies von der Kulturbranche vollumfänglich gewünscht wird. Dieses Thema wurde auf die Wintersession vertagt.

 

 

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