JA zur Kultur – JA zum Geldspielgesetz am 10. Juni

Suisseculture empfiehlt JA zum Geldspielgesetz Eine Ablehnung des Geldspielgesetzes würde bedeuten, dass hunderte Millionen Franken direkt in dubiose Kassen im Ausland anstatt in gemeinnützige Aktivitäten und Projekte in den Bereichen Kultur, Sport und Soziales fliessen.

2012 nahm die Schweizer Bevölkerung mit grosser Mehrheit den Verfassungsartikel über das Geldspiel an. Dieser besagt, dass für den Betrieb von Spielbanken eine Konzession des Bundes erforderlich ist. Die Kantone wiederum bleiben zuständig für Lotterien oder lotterieähnliche Spielangebote. Damit wurden Bestrebungen, Lotterien und Geldspiele unter dem verlockenden Begriff «Liberalisierung» zu privatisieren, um die lukrativen Gewinne in private Taschen und nicht mehr in die gemeinnützigen kantonalen Fonds fliessen zu lassen, unterbunden. 

Der neue Verfassungsartikel bildete schliesslich die Basis für das vorliegende Geldspielgesetz, das klare Bestimmungen für das Geldspiel in der Schweiz schaffen will: 

  • Die Kantone, in denen über die Verwendung der Lotteriegelder zurzeit nicht überall Transparenz herrscht, werden verpflichtet, die Verwendung der Mittel über einen eigenen Fonds auszuweisen und entsprechende Gesetze und Verordnungen zu erlassen. 
  • Die Verwendungszwecke der Gewinne aus den Lotterien und den Geldspielen werden verbindlich definiert: Wie bisher sollen sie zur Bekämpfung der Spielsucht, für die AHV sowie für gemeinnützige Zwecke in den Bereichen Sport, Kultur, Umwelt und Soziales (im In- und Ausland) eingesetzt. Denn ohne diese Beiträge der kantonalen oder regionalen Lotterie-Fonds könnten unzählige Kultur- und Kunstprojekte nicht mehr realisiert werden.
  • Das Geldspiel im Internet wird legalisiert und reguliert. Bislang sind Geldspiele im Internet in der Schweiz verboten. Dieses Verbot wird aber von Offshore-Geldspielanbietern umgangen, wodurch jährlich hohe dreistellige Millionenbeträge in dubiose Kassen im Ausland fliessen anstatt in die gemeinnützigen Fonds der Kantone. Mit dem neuen Gesetz wird das Internet-Geldspiel erlaubt, und an lizenzierte Unternehmen vergeben. Die Gewinne aus diesen Spielen sind künftig transparent und fliessen in die Bekämpfung der Spielsucht und in die AHV. 

Das Spiel um Geld kann niemand ernsthaft verbieten. Mit dem neuen Gesetz wären in der Schweiz die lizenzierten Anbieter von Glücksspielen den wohl weltweit schärfsten Bestimmungen gegen die Spielsucht unterstellt. Dabei geht es ausschliesslich darum, den Zugang zu Anbietern von illegalen Online-Geldspielen zu unterbinden, die sich weder an die nationalen Vorschriften zum Schutz vor Spielsucht und Geldwä­scherei noch an die geltenden Abgaberegeln halten. Ohne Zugangssperren zu nicht lizenzierten, illegalen Offshore-Glücksspielen im Internet wären diesbezüglich geplante Gesetzesbestimmungen nutzlos. Über 16 europäische Länder nutzen bereits Zu­gangssperren – und immer mehr Staaten folgen.

Die Gegner verwenden systematisch die Begriffe «Internet-Sperre» oder sogar «Internet-Zensur». Diese Begriffe sind irreführend: Das Internet wird nicht gesperrt! Es wird einzig der Zugang zu jenen Internet-Geldspiel-Sites ge­stoppt, die in illegaler Weise auf Schweizer Kunden zielen. Beim Aufruf solcher Sites wird der Besucher auf eine Stopp-Seite umgeleitet. Dort wird darauf hingewiesen, dass die aufgerufene Site in der Schweiz nicht zugelassene Geldspiele anbietet und somit we­der Schutzmassnahmen noch Gewähr für die Auszahlung der erzielten Gewinne bietet. Ein solches Verfahren hat nichts mit Zensur oder Freiheitsbeschränkung zu tun.

Deshalb: JA zum Geldspielgesetz am 10. Juni!

Diese Resolution wurde von der Mitgliederversammlung von SUISSECULTURE vom 13. April 2018 einstimmig verabschiedet

 

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