Kultur und die Künste für den Service Public in Radio und Fernsehen

Mit Erleichterung nehmen wir das Abstimmungsergebnis zum RTVG vom vergangenen Sonntag zur Kenntnis, dank dem die Finanzierung des Service Public auf eine zukunftsträchtige Basis gestellt wird.

Der  Service Public und der gezielte Ausbau der kulturellen Leistungen aller gebührenfinanzierten Programme soll gestärkt werden. Sie sollen in allen Bereichen Beiträge zum Kulturschaffen produzieren, das politische und das Kulturleben in qualifizierter Form widerspiegeln und ein Forum sein für die kompetente Auseinandersetzung mit dem Kultur- und Kunstschaffen so gut wie dem politischen Geschehen.

Auch die Medien sind Teil der Kultur. Wir fordern den Erhalt und die Entwicklung der Medien als öffentliches und kulturelles Gut zum Erhalt der kulturellen Vielfalt.

Radio und Fernsehen sind im Kulturleben – neben ihrer unterhaltenden Funktion – traditionell bedeutende Kulturträger. Für sie entstehen Filme, Hörspiele, Essays; sie bestellen und produzieren Kompositionen, verbreiten Konzerte und betreiben Orchester; sie übertragen dramatische und literarische Werke.

Radio und Fernsehen sind aber auch für die Rezeption des Kunst- und Kulturschaffens zuständig. Porträts, Kritiken und Diskussionen sorgen dafür, dass die Werke der Künstlerinnen und Künstler einem breiten Publikum zugänglich und durch einen sachkundigen Diskurs in der Gesellschaft verankert werden. 

Der öffentliche Rundfunk stellt also für das Kulturschaffen ein wichtiges Forum dar und ist eine lebenswichtige Erwerbsquelle für Kulturschaffende, Künstlerinnen und Künstler aus allen Sparten und aus allen Sprachregionen der Schweiz. 

Nun aber droht unter den Vorzeichen des medialen Wandels und mit der fortschreitenden Merkantilisierung aller Lebensbereiche diese Radio- und Fernsehkultur abhanden zu kommen. Und wir befürchten, dass die Legitimation des radiophonen und televisuellen Schaffens nicht mehr in Qualität und Nachhaltigkeit, sondern in raschem, quantitativem Erfolg gesucht wird. Die Leistungen für die Kultur müssen in der Service-Public  Debatte deshalb eine zentrale Rolle spielen.

So sind zum Beispiel die Kooperationen mit den diversen Kulturbereichen, wie wir sie für den Film[1] und ansatzweise im Musikbereich[2] kennen, auf eine formalisierte Grundlage zu bringen. 

Ausserdem verlangen wir eine angemessene Berücksichtigung des weiblichen Kulturschaffens.

Resolution Mitgliederversammlung Suisseculture vom 18. Juni 2016

 

[zurück]