Kulturförderungsgesetz und Pro-Helvetia-Gesetz Mitgliederversammlung von Suisseculture fordert substantielle Verbesserungen

Suisseculture, der Dachverband der Kulturschaffenden in der Schweiz, hat an einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung die vom Bundesrat vorgelegten Entwürfe zu einem Kulturförderungsgesetz und zum revidierten Pro Helvetia Gesetz diskutiert. Die Mitglieder halten die vorgelegten Entwürfe auch nach detaillierter Prüfung für durchwegs ungenügend und gaben ihrer Enttäuschung geschlossen Ausdruck. 

Im Hinblick auf das Kulturförderungsgesetz hat die Versammlung vier Forderungen festgehalten, welche in einem künftigen Gesetzeswerk zwingend Berücksichtigung finden müssen. Es sind dies das Bekenntnis zur Werkförderung auf Bundesebene, die Garantie einer Anhörung und Mitwirkung der Kulturschaffenden und ihrer Organisationen bei der Entwicklung der Kulturpolitik, die Schaffung eines Kulturrates und die gesetzliche Verankerung der Vor- und Fürsorge für Kunstschaffende.

In Bezug auf das des Pro Helvetia Gesetz, das sie als eigenständige Vorlage zu behandeln empfehlen, haben die Suisseculture-Mitglieder drei grundlegenden Anforderungen formuliert: Die Autonomie der Pro Helvetia, die gesetzliche Grundlage für eine repräsentative Zusammensetzung des Stiftungsrates und der Fachkommission sowie die Beibehaltung der Werkförderung. 

Der Dachverband Suisseculture erwartet, in die kommende politische Diskussion einbezogen zu werden. Er wird sich auch selbst aktiv und kritisch in die Debatte einbringen. Es darf nicht sein, dass eine neue Gesetzgebung keine substanzielle Verbesserung, sondern gar eine Verschlechterung der bisher praktizierten Kulturförderungspolitik bewirkt.

 

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