Suisseculture und Suisseculture Sociale danken dem Bundesrat für die Weiterführung der Massnahmen im Kulturbereich

Mit dem heutigen Entscheid, die Massnahmen im Kulturbereich im Rahmen des Covid-19 Gesetzes weiterzuführen, beweist der Bundesrat, dass er den Ernst der Lage erkennt. Die Weiterführung der Massnahmen ist notwendig, sowohl zur Sicherung der kulturellen Vielfalt der Schweiz als auch zum Schutz der fragilsten Akteur*innen des kulturellen Lebens.

Mit grosser Zufriedenheit haben der Dachverband der professionellen Kultur- und Medienschaffenden Suisseculture sowie sein Schwesterverband Suisseculture Sociale den vom Bundesrat heute präsentierten Gesetzesentwurf zum Covid-19 Gesetz zur Kenntnis genommen. Ob der im Gesetz vorgesehene Finanzrahmen ausreichen wird, insbesondere die 20 Millionen für die Nothilfe für Kulturschaffende, ist allerdings nur schwierig zu beurteilen. Wie der Bundesrat in der Botschaft zum COVID-Gesetz selber schreibt, wird das Wegfallen der Ausfallentschädigungen der Kantone für Kulturschaffende zu einer höheren Nothilfe als bisher führen. Es braucht eine finanzpolitische Gesamtschau, welche die Weiterführung der Corona-Erwerbsersatzentschädigung wie auch der Kurzarbeit sowie Covid-19-abhängige Rahmenbedingungen der Arbeitslosenversicherung mit in Betracht zieht.

Suisseculture Sociale hat in den letzten vier Monaten im Auftrag des Bundesrates die Anträge von über 1800 professionellen Kulturschaffenden behandelt, welche infolge der Covid-19-Krise in eine Notlage geraten sind. Diese Behandlung hat insbesondere gezeigt, dass aufgrund der Vorgaben der anderen staatlichen Massnahmen rund 20 % der Gesuchstellenden einzig von der Nothilfe unterstützt werden konnten. Mit dem expliziten Auftrag, Härtefälle zu unterstützen, hat Suisseculture Sociale Menschen davor bewahren können, in die Abhängigkeit von Sozialhilfe zu geraten. 

Es ist offenkundig, dass sich auch mit der angekündigten Lockerung des Veranstaltungsverbotes die Situation nicht von allein normalisieren wird – die Rückmeldungen von Gesuchstellenden zeigen, dass seit dem Lockdown wenig bis keine neuen Einkommen generiert werden können: Neubuchungen bleiben aus, bereits verschobene Veranstaltungen werden entweder weiter verschoben oder ganz abgesagt. Wie Suisseculture bereits im März festgehalten hatte, wird die Branche nicht ein paar Monate, sondern eventuell Jahre brauchen, um wieder das Umsatzniveau vor dem Lockdown zu erreichen. Vor diesem Hintergrund nimmt der Dachverband der Kultur- und Medienschaffenden die Verkürzung des Gesetzes von ursprünglich gut zwei Jahren auf nun nur eineinviertel Jahre mit Skepsis zur Kenntnis. 

Während des Lockdowns hat sich eindrücklich gezeigt, dass auch die Kultur «systemrelevant» ist: Menschen lasen Bücher, hörten Musik, schauten Filme. Mit diesem Entscheid zugunsten der Akteur*innen der Kultur hilft der Bundesrat, die kulturelle Vielfalt der Schweiz zu schützen. 

Suisseculture Sociale bedankt sich für das in der Gesetzesvorlage ausgesprochene Vertrauen, Suisseculture Sociale und Suisseculture hoffen, dass das Parlament in seinen Beratungen zum Covid-19 Gesetz dasselbe Bewusstsein für die Systemrelevanz der Kultur beweist.

 

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