WBK-Nationalrat zur Kulturbotschaft verwirft Anträge um Erhöhung der Kulturbeiträge

Mit grossem Befremden haben die Kulturschaffenden in unserem Land von den Entscheiden und Anträgen der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrates Kenntnis genommen. Schon vor rund fünf Wochen hat die Mehrheit der Kommission den Beschluss des Ständerates abgelehnt, den Filmkredit um 2,5 Mio Franken jährlich zu erhöhen. Die von der SVP, CVP und FdP dominierte Kommission, hat nun auch den beiden anderen wichtigen Anliegen aus Kulturkreisen – die Errichtung einer Verlagsförderung für drei Mio. sowie die Erhöhung des Kredites der Pro Helvetia um zwei bis drei Mio. Franken jährlich - eine Abfuhr erteilt.

 

Mit grossen Worten pflegen Politikerinnen und Politiker aus allen Lagern jeweils die wichtige Rolle der Kunst und Kultur zu betonen. Bei kulturellen Grossanlässen legen sie gerne die Arme um die Schultern von Künstlerinnen und Künstlern. Wenn aber die Kultur ihre Unterstützung benötigt, wird diese von den meisten verweigert.

 

Im Kulturförderungsgesetz haben die eidgenössischen Räte vor drei Jahren, gegen den Willen des Bundesrates, mehrere zusätzliche Aufgaben des Bundes im Bereich der Kulturförderung beschlossen. Jetzt, wo es darum geht, mit einer Erhöhung des Bundesbeitrages um knappe 10 Millionen jährlich wenigstens einen Teil dieser Beschlüsse umzusetzen, lehnt die Mehrheit der WBK-N dies ab. 

«Es gibt keine bessere Schule des Betrachtens, der Aufmerksamkeit, des Differenzierens als Kunst. Genaues und kritisches Hinhören, Hinsehen, Mitdenken macht die Menschen aufmerksam, ausdrucks- und urteilsfähig. Sobald eine sinnliche Anschauung in emotionale oder intellektuelle Erkenntnis übergeht, wird sie gesamtgesellschaftlich bedeutsam. Der eigentliche Wert der Kultur liegt darin, dass sie dem Menschen ermöglicht, sich selbst und sein Umfeld zu verstehen und verständlich zu machen. Im Kern trägt staatliche Kulturförderung also zur demokratischen Entwicklung des Gemeinwesens bei. Sie ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern eine kulturelle Orientierung, die für die Wahrnehmung bürgerlicher Rechte und Pflichten unerlässlich ist.»[1]

Diese aus der Botschaft des Bundesrates stammende Würdigung von  Kunst und Kultur wirkt hohl, wenn der Bundesrat und die eidgenössischen Räte die für die Umsetzung des Kulturförderungsgesetzes notwendigen Mittel nicht sprechen. Es bleibt zu hoffen, dass die Mitglieder des Nationalrates der Minderheit der WBK bzw. dem Ständerat folgen und diese zusätzlichen Beiträge beschliessen.


[1] Kulturbotschaft Art. 1.1.1.2

 

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