Denklücken in der Digitalpolitik des Bundes

Der 26. April ist internationaler Tag des geistigen Eigentums, World IP Day. Während die Produktion zunehmend auf den Menschen verzichten kann, stehen seine Ideen nach wie vor am Ausgangspunkt der ökonomischen Wertschöpfung.

Die Berufe der «Creative Industries» werden zunehmend wichtiger. Auch die Kulturschaffenden und die Kulturwirtschaft sind angewiesen auf den Schutz des geistigen Eigentums. Am Beispiel der Musikindustrie kann man zudem nachvollziehen, was auch anderen Branchen drohen kann, wenn der Rechtsstaat den digitalen Wandel einfach geschehen lässt.


Im Januar 2017 ist der ausführliche Bericht des Bundes zur Digitalen Wirtschaft erschienen. Die Herausforderungen der Kulturwirtschaft sind darin mit keinem Wort erwähnt. Ebenso wenig werden die grundlegenden Fragen nach dem Verhältnis zwischen dem Freiraum Internet und dem Rechtsraum Internet gestellt. 


Unser Land braucht eine durchdachte und ernsthaft geführte Diskussion 

  • über den Wandel im Zuge der Digitalisierung, 
  • über den Rechtsraum Internet sowie die Rolle des Rechtsstaates darin
  • über die Mitverantwortung der KonsumentInnen und ihrer Vertreter

Suisseculture hat zum World IP Day eine Diskussionsgrundlage formuliert, die einige schwerwiegende Denklücken der Schweizer Digitalpolitik benennt.

Text als Diskussionsgrundlage

 

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