Kulturbotschaft 2021-24 Stellungnahme

Grundsätzlich beurteilt Suisseculture die bisherige Umsetzung der Kulturbotschaft als positiv. Suisseculture hat bereits in der Stellungnahme zur Kulturbotschaft 2016–2020 deren Ziel und Inhalt positiv beurteilt. Nun wurde auch deren Umsetzung in den meisten Bereichen positiv in Angriff genommen. Sie ist in vielen Punkten nicht abgeschlossen, weswegen der Bundesrat richtigerweise auf Fortsetzung und Kontinuität setzt. Die Arbeit von Pro Helvetia und dem Bundesamt für Kultur ist aus Sicht von Suisseculture durchaus positiv zu würdigen.

Nach wie vor wurden aber die Organisationen der Kulturschaffenden in den meisten Bereichen nicht oder zu wenig miteinbezogen. Dies führte auch zu Umsetzungen, die an der Realität und den Bedürfnissen des Kulturschaffens in unserem Land vorbeigehen. 

Auf den Umstand, dass die Einkommenssituation vieler Kunstschaffender, trotz erfolgreicher Arbeit, ungenügend ist, weisen sowohl die Kulturverbände als auch Suisseculture seit ihrem Bestehen hin. Dass diese Erkenntnis nun in die Kulturbotschaft eingeflossen ist und Massnahmen in Aussicht gestellt werden, ist höchst erfreulich. Die Absicherung im Bereich der sozialen Sicherheit sollte zudem ebenfalls Teil der Förderstrategie sein. Das BAK sollte auch hier verwaltungsintern eine Beobachterrolle einnehmen, also das Monitoring, und fallweise auch bei Revisionen im Bereich der Sozialversicherungsgesetze aktiv werden. Veranstalter und Produzenten müssen im Kontext der Förderung auch in die Verantwortung genommen werden, was die soziale Sicherheit ihrer Künstlerinnen und Künstler betrifft.

Seit Jahren stellt Suisseculture immer wieder fest, dass in den Gremien von Pro Helvetia (Stiftungsrat, Fachkommissionen sowie Expertinnen und Experten) die Urheberinnen und Urheber massiv untervertreten sind. Hier fordern wir, dass in nächster Zeit dringend nötige Anpassungen vorzunehmen.

Ausserhalb des audiovisuellen Bereichs ist wenig zu spüren von Bemühungen zur Integration der Schweiz in Projekte der Europäischen Union. So sind Schweizer Kulturschaffende der meisten Sparten weiterhin von der Teilnahme an zahlreichen Europäischen Festivals und Wettbewerben ausgeschlossen, während solche anderer Nationen, die ebenfalls nicht der EU angehören, offenbar zur Teilnahme zugelassen sind. Die Kulturverbände fordern den Bundesrat auf, aktiv das Verhandlungsmandat zur Aufnahme der Schweiz in das europäische Kulturprogramm voranzutreiben und auszuarbeiten. Wo dies nicht möglich ist, sind Ersatzmassnahmen zu ergreifen.

Suisseculture begrüsst die Absichten im Bereich der Kunstvermittlung. Im Bereich von Vermittlungsprojekten muss aber die geäusserte Absicht zur Zusammenarbeit mit Partnern auch tatsächlich und auf gleichberechtigter Ebene erfolgen. Kunstschaffen und Kunstvermittlung dürfen sich nicht konkurrenzieren. Die Förderung der Kunstvermittlung darf nicht zu Lasten der Förderung des Kunstschaffens finanziert werden. Es kann nicht sein, dass den Urheberinnen und Urhebern Mittel entzogen werden, um ihre Werke zu vermitteln, zumal die Künstlerinnen und Künstler selber die wirkungsvollsten Kulturvermittler sind.

Dass, dass Organisationen professioneller Kulturschaffender weiterhin subventioniert werden ist zu begrüssen. Ohne finanzielle Unterstützung des Bundes sind die meisten dieser Organisationen nur in sehr beschränktem Rahmen handlungsfähig. Sie sind nebst der in der Kulturbotschaft beschriebenen Aktivitäten als Dialogpartner für Behörden und Institutionen, so auch für Bund und Pro Helvetia, unerlässlich. Nach wie vor werden sie aber zu wenig oder zu spät in kulturpolitische Entwicklungsprozesse miteinbezogen. Eine Zusammenarbeit wäre schon ab der ersten Entwicklungsstufe von neuen Überlegungen und Strategien sinnvoll und nicht erst in Form von Einladungen zu Anhörungen etc. Es müssten kontinuierliche Dialogmöglichkeiten mit den Bundesstellen und Kantonen geschaffen werden, z.B. in einem Gefäss des Nationalen Kulturdialogs. Die Verbände sollten standardmässig Teil von Arbeitsgruppen sein, wenn es um die Entwicklung und Umsetzung neuer Konzepte geht.

Suisseculture ist erfreut, dass im Bereich Chancengleichheit von Frauen und Männern im Kulturbetrieb Handlungsbedarf erkannt wurde und begrüsst die dazu geplanten Massnahmen. Allerdings wird eine konkrete Zielvorgaben (50:50) in Bezug auf die «angemessene Beteiligung» gewünscht, wie wir sie bei der selektiven Filmförderung bereits kennen.

Mehrfach wurde bereits in der Kulturbotschaft 2016–2020 die grosse Bedeutung der Vermittlung der Kultur hervorgehoben und, richtigerweise, deren Verschwinden in den medialen traditionellen Medien festgestellt. Es wurden Massnahmen vor allem in Bezug auf die Unterstützung und Zusammenarbeit mit Literaturzeitschriften, aber auch in anderen Kulturbereichen, insbesondere im Bereich elektronischer Medien und Plattformen angekündigt. Solche Massnahmen sind in enger Absprache und Zusammenarbeit mit der Kulturbranche zu entwickeln, die eine breitere Wirkung haben.

In der aktuellen Kulturbotschaft war vorgesehen, Literaturzeitschriften mit der Ausschreibung von mehrjährigen Leistungsvereinbarungen zu unterstützen, mit dem Ziel der Förderung des Austauschs und des Zugangs zur Literatur. Diese wichtige Massnahme fiel Sparbeschlüssen der Eidg. Räte zum Opfer und ist wieder aufzugreifen.

Über die vorgesehen Erhöhung der Finanzmittel ist Suisseculture sehr erfreut, betrachtet jedoch die zur Umsetzung der Kulturbotschaft vorgesehenen Finanzmittel immer noch als zu bescheiden.

Neue Aufgaben dürfen nicht auf Kosten bisheriger Tätigkeiten umgesetzt, sondern müssen zusätzlich finanziert werden. 

Ausserdem sind in verschiedenen Bereichen (z.B. Beitrag Literaturzeitschriften, Erhalt des Beitrages an die Bundeshauptstadt) zusätzliche Beiträge (wieder-)einzustellen. Auch diese Beiträge dürfen nicht auf Kosten bereits vorgesehener Unterstützungen erfolgen. Der vorgesehene Finanzrahmen muss insgesamt entsprechend erhöht werden.

Vollständige Stellungnahme

 

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