Den Kulturabbau stoppen!

Appell an Parlament und Bundesrat zum aktuellen Stand der Beratungen des Entlastungspakets 27!

In der Medienmitteilung zur Kulturbotschaft vom 1.3.2024 betonte der Bundesrat, dass “der Bund eine angemessene Entschädigung der Kulturschaffenden garantieren sowie deren Arbeitsbedingungen und die Chancengleichheit verbessern” will. Die Massnahmen des Entlastungspakets 2027 insbesondere die Kürzungen und das Einfrieren der Ausgaben im Bereich Kultur bis 2030 machen dieses vom Bundesrat selbst vorgegebene Ziel unmöglich.
Die Einkommen von Kulturschaffenden sind seit 2016 rückläufig, ein Trend, der sich auch nach der Pandemie fortsetzt, wie die Einkommensstudien von Suisseculture Sociale und eine Umfrage von Suisseculture zeigen . Kürzungen bei der Kulturförderung und das Einfrieren der Ausgaben werden diesen Trend noch verstärken, zumal Beschlüsse des Bundes Kaskadenwirkungen zeigen können, wenn Kantone und Gemeinden nachziehen Es stellt sich die Frage, ob das Bekenntnis des Bundesrats zur Verminderung der Prekarität der Kulturschaffenden eine schöne Rede ohne Folgen bleibt oder wirklich ernst gemeint war.
Die Massnahmen des EP-27 treffen die Kulturschaffenden und den Kulturbereich mit voller Wucht. Es trifft nicht nur die Kulturförderung, sondern darüber hinaus Bereiche, die man erst auf den zweiten Blick bemerkt: bei den Hochschulen, beim Nachwuchs, bei der Medienvielfalt, bei der Regionalpolitik mit INTERREG, bei der Digitalisierung und letztlich bei der kulturellen und gesellschaftlichen Teilhabe. Kultur ist ein Querschnittssektor, eine Brücke zwischen Bildung, Forschung, Medien, Tourismus, Regionen, Wirtschaft und Umwelt und sie ist das wirksamste gesellschaftliche Bindemittel. Die geplanten Massnahmen bedeuten einen massiven Abbau mit Folgen für die Kulturschaffenden, die Kulturinstitutionen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt, den Standort und die Zukunft des Landes, sowie das internationale Ansehen der Schweiz.

Kultur wird in der Botschaft des Bundesrates nicht berücksichtigt

Drei Massnahmen sind für die Kulturschaffenden besonders dringend:

  • Einfrieren der Massnahmen im Kulturbereich bis 2030 (1.6.9.)
    Das Einfrieren und das Kürzen der finanziellen Mittel verunmöglicht die vollständige die Umsetzung der Kulturbotschaft 2025-2028. Das wirkt sich zudem fatal auf die Entwicklung der folgenden Kulturbotschaft 2029-2032 aus. Denn bei der nächsten Kulturbotschaft müssen zuerst wieder die Rückschritte wettgemacht werden, was die dringend nötige Weiterentwicklung von vornherein sehr stark einschränkt Beträge: 2027: 6,1 Mio. Fr., 2028: 9,8 Mio. Fr., 2029: 12,4 Mio. Fr. Dies trifft den Sektor und insbesondere die Kulturschaffenden direkt.
  • Subventionsgesetz(Art. 7 SuG):
    Ein 50-%-Deckel für Finanzhilfen ist eine querschnittliche Verschärfung, die Kultur zusätzlich belastet und deren Folgen nicht abschätzbar sind. Die Massnahme verschärft die Lage der Kultur zusätzlich zu den übrigen Kürzungen und trifft viele Kulturschaffende und Förderinstrumente existenziell. Sollte das Subventionsgesetz umgesetzt werden wie vorgeschlagen, ist professionelles Kulturschaffen in der Schweiz nicht mehr möglich!
  • SRG-Auslandsangebot(Art. 28 RTVG):
    Der Ausstieg wird zwar gestaffelt (2027/2028 noch TV5Monde; Verzicht ab 2029), die Entlastungsbeträge bleiben aber unverändert: 2027: 18,8 Mio. Fr., 2028: 19,0 Mio. Fr., 2029: 19,2 Mio. Fr.. Die Wirkung auf Sichtbarkeit, Austausch und das Auslandschweizer-Publikum bleibt negativ. Die in der Botschaft vorgenommene Anpassung ist faktisch keine Entschärfung.

Im Folgenden listen wir alle Massnahmen des EP27 auf die direkt oder indirekt den Kulturbereich treffen. Damit wird der enorme Umfang der zahlreichen Kürzungen sichtbar.

Auswirkungen der Botschaft des Bundesrates auf Kultur

Vorbemerkung zur Budgetsituation des Bundesamts für Kultur BAK

Neben den zahlreichen Kürzungen mit und ohne Gesetzesänderungen, die im Bericht aufgeführt sind und die wir unten darlegen, ist auch der Eigenbereich des Bundesamts für Kultur (BAK) sehr stark von den Sparmassnahmen betroffen. Diese Kürzungen schränken die Handlungsfähigkeit des BAK massiv ein und führen zu einem direkten Leistungsabbau zulasten der Kulturschaffenden. Im Eigenbereich des BAK sind die Spielräume bereits heute stark eingeschränkt: Von den 81,5 Mio. CHF Betriebskosten entfallen rund 85 % auf kurzfristig kaum beeinflussbare Ausgaben wie Personal-, Immobilien- und IT-Kosten, sodass die Budgetkürzung von 1,2 Mio. CHF vollständig auf die verbleibenden 15 % der Positionen überwälzt werden musste. Für 2025 stehen damit nur noch 12,1 Mio. CHF zur Verfügung, um den Betrieb des gesamten Amts sicherzustellen – einschliesslich der Kulturangebote der Schweizerischen Nationalbibliothek und der Museen des Bundes –, was gegenüber der Rechnung 2022 einer Reduktion um 3,1 Mio. CHF bzw. –20,7 % entspricht. In diesen Betriebskosten enthalten sind unter anderem die Entschädigungen der Fachkommissionen (Film, Design, Kunst, Musik usw.) sowie die Kosten ihrer Sitzungen, ebenso wie Massnahmen zur Förderung der Schweizer Kulturpreise im Rahmen von Partneranlässen wie Tanzfest, Schweizer Theatertreffen oder Schweizer Künstlerbörse, die damit unmittelbar vom Konsolidierungsdruck betroffen sind. Besonders problematisch sind die Auswirkungen auf den gesetzlichen Statistikauftrag: Das Kulturförderungsgesetz verpflichtet den Bund, Statistiken zum Kulturbereich zu erheben und zu veröffentlichen. Bereits seit der Lancierung der Kulturbotschaft wurden dafür unzureichende Mittel eingesetzt; nach den jüngsten Kürzungen stehen nun noch weniger Ressourcen zur Verfügung. Zwar liefert das Bundesamt für Statistik (BFS) Daten an das BAK, doch bilden die bisherigen Zahlen zentrale Eigenheiten des Kultursektors – wie den hohen Anteil an Selbständigerwerbenden sowie Personen mit mehreren Teilzeit- und Niedrigpensumstellen – nur unzureichend ab, weshalb eine grundlegende Überarbeitung der Datengrundlagen nötig wäre. Die finanziellen Kürzungen im Eigenbereich gefährden genau diese überfälligen Arbeiten und schwächen damit die statistische Basis für eine evidenzbasierte Kulturpolitik zusätzlich. Da das Entlastungspaket 2027 für den Eigenbereich des BAK weitere Kürzungen vorsieht, ist in den kommenden Jahren nicht mit einer Entspannung dieser Situation zu rechnen, sondern mit einer zusätzlichen Einengung des finanziellen Handlungsspielraums.

 

Massnahmen ohne Gesetzesänderung

 

Einfrieren der Ausgaben im Kulturbereich bis 2030 (1.6.9)

  • Kürzungsbetrag: 2027: 6,1 Mio. Fr., 2028: 9,8 Mio. Fr., 2029: 12,4 Mio. Fr.
  • Warum relevant:  Bremst die Umsetzung der Kulturbotschaft 2025–2028 (u. a. Pro Helvetia, Baukultur, Schweizerisches Nationalmuseum, Schweizerschulen im Ausland).
  • Konsequenzen: Weniger Projekte, Vermittlung und Teilhabe; Standort und Vielfalt verlieren.
  • Forderung: Kein Einfrieren; Kulturbotschaft voll umsetzen.

Kürzung des Bundesbeitrags an den SNF (1.6.7)

  • Kürzungsbetrag: 2027: 131,0 Mio. Fr., 2028: 139,3 Mio. Fr., 2029: 139,3 Mio. Fr.
  • Warum relevant: Trifft Geistes- und Kulturwissenschaften, Nachwuchs und internationale Zusammenarbeit.
  • Konsequenzen: Weniger Projekte, Talentabwanderung, schwächere Wissensbasis für Kulturpraxis und -politik.
  • Forderung: Auf die SNF-Kürzung verzichten.

Kürzung der Ressortforschung (1.6.8)

  • Kürzungsbetrag: 2027: 25,6 Mio. Fr., 2028: 25,5 Mio. Fr., 2029: 25,5 Mio. Fr.
  • Warum relevant: Schwächt Daten/Monitoring zu Kultur, Medien, Sprachen, Denkmalpflege.
  • Konsequenzen: Schlechtere Entscheidungsgrundlagen, weniger Wirkungskontrolle.
  • Forderung: Keine linearen Kürzungen in kulturrelevanten Bereichen.

Kürzung der Subventionen für ausserschulische Kinder- und Jugendförderung (1.6.11)

  • Kürzungsbetrag: 2027: 1,4 Mio. Fr., 2028: 1,5 Mio. Fr., 2029: 1,5 Mio. Fr.
  • Warum relevant: Rund 120 NPO – viele mit Kulturbezug – sichern Zugang zu Musik, Theater, Medienkompetenz.
  • Konsequenzen: Angebotsabbau, teils existenzbedrohend; weniger Teilhabe und Prävention.
  • Forderung: Kürzung rückgängig machen.

Kürzung der Finanzhilfen für Schweiz Tourismus (1.6.17)

  • Kürzungsbetrag: 2027: 11,3 Mio. Fr., 2028: 11,4 Mio. Fr., 2029: 11,4 Mio. Fr.
  • Warum relevant: Kulturtourismus (Museen, Festivals, Baukultur) ist Treiber für Regionen und Sichtbarkeit.
  • Konsequenzen: Weniger Nachfrage und gemeinsame Programme Kultur & Tourismus.
  • Forderung: Mittel halten; Kulturtourismus gezielt stärken.

Kürzung der Mittel von Innotour (1.6.18)

  • Kürzungsbetrag: 2027: 2,1 Mio. Fr., 2028: 2,7 Mio. Fr., 2029: 2,7 Mio. Fr.
  • Warum relevant: Kulturtourismus ist Treiber: Museen, Festivals, Baukultur und lokale Traditionen machen eine Region für Gäste erst attraktiv. Innotour hilft, daraus neue Angebote zu formen. Innotour bringt Akteure zusammen: Kulturhäuser, Destinationen, Hotels, Gastgewerbe, Verkehr und Gemeinden arbeiten dank Innotour koordiniert statt einzeln. Innovative Kulturformate ausserhalb der Hauptsaison füllen Betten und Säle, was sich positiv auf Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft auswirkt.
  • Konsequenzen:  Es entstehen weniger neue Angebote. Geplante Kultur-Tourismus-Projekte fallen weg oder verzögern sich – die Regionen verlieren Profil und Strahlkraft. Weniger Innovation, weniger Widerstandskraft: Die Fähigkeit, auf Veränderungen – etwa durch das Klima oder verschobene Nachfrage – rasch und wirksam zu reagieren, nimmt ab.
  • Forderung: Kürzung vermeiden.

Kürzungen bei EnergieSchweiz (1.6.20) – indirekte Kulturwirkung

  • Kürzungsbetrag: 2027: 20,0 Mio. Fr., 2028: 20,0 Mio. Fr., 2029: 20,0 Mio. Fr.
  • Warum relevant: Viele Kulturhäuser und Festivals investieren in Energie- und Klimamassnahmen; der Förderhebel sinkt.
  • Konsequenzen: Verzögerte Sanierungen, höhere Betriebskosten, weniger Klimanutzen im Kulturbereich.
  • Forderung: Kulturrelevante Effekte abfedern.

Kürzung der freiwilligen Beiträge an ESA und übrige internationale Organisationen ausserhalb der IZA (1.6.21) – indirekte Kulturwirkung

  • Kürzungsbetrag: 2027: 25,7 Mio. Fr., 2028: 24,8 Mio. Fr., 2029: 26,3 Mio. Fr. (davon rund zwei Drittel ESA-Programmbeiträge (ESA = European Space Agency,  Europäische Weltraumorganisation).
  • Warum relevant: Dämpft Schnittstellen Kultur × Technologie (z. B. XR, Daten-/Bildwelten).
  • Konsequenzen: Weniger Kooperationen, schwächere Innovationsimpulse.
  • Forderung: Kürzungen kulturverträglich ausgestalten.

Hinweis – weitere Querverbindungen ohne Betragsnennung

  • IZA-Plafonierung bis 2030 (1.6.1) und EDA-Kürzungen (1.6.2) schwächen kulturelle Aussenbeziehungen, multilaterale Kulturformate (z. B. bei UNESCO-ähnlichen Themen) und die Kultur-Diplomatie.   

 

Massnahmen mit Gesetzesänderung

 

Verzicht auf Anschubfinanzierungen für Digitalisierungsprojekte von hohem öffentlichem Interesse (Art. 17 EMBAG, 3.2)

  • Kürzungsbetrag: 2027: 2,0 Mio. Fr., 2028: 2,0 Mio. Fr., 2029: 2,0 Mio. Fr.
  • Warum relevant: Archive, Museen, Bühnen und Vermittlung brauchen Anschub für digitale Angebote und Erhalt.
  • Konsequenzen: Weniger Pilot-/Leuchtturmprojekte, Rückstand bei Zugang und Erhaltung.
  • Forderung: Anschubgefäss erhalten oder Kultur-Digitalprojekte von Kürzungen ausnehmen.

Redimensionierung des Auslandsangebots der SRG (Art. 28 RTVG, 3.3)

  • Kürzungsbetrag: 2027: 18,8 Mio. Fr., 2028: 19,0 Mio. Fr., 2029: 19,2 Mio. Fr.
  • Warum relevant: Präsenz Schweizer Kultur und Sprachen im Ausland (TV5Monde, swissinfo, 3sat).
  • Konsequenzen: Kaum noch Sichtbarkeit von Schweizer Kulturschaffen im Ausland; Austausch und Minderheiten- sowie Auslandsschweizer-Publika verlieren; Massive Einkommenseinbussen von Kulturschaffenden
  • Forderung: Kein Leistungsabbau; tragfähige Lösungen für 2027/2028 und ab 2029 sicherstellen.

Verzicht auf Entschädigungen an Einsatzbetriebe für Zivildienst (Art. 46/47 ZDG, 3.4)

  • Kürzungsbetrag: 2027: 3,4 Mio. Fr., 2028: 3,4 Mio. Fr., 2029: 3,4 Mio. Fr.
  • Warum relevant: Viele Einsätze betreffen Kulturgütererhaltung (Archive, Museen, Denkmalpflege).
  • Konsequenzen: Weniger Einsätze oder höhere Eigenlast kleiner Trägerschaften.
  • Forderung: Entschädigungen für kulturrelevante Einsätze weiterführen.

Stärkung der Nutzerfinanzierung der kantonalen Hochschulen (Art. 50 HFKG, 3.5)

  • Kürzungsbetrag: 2027: 120,0 Mio. Fr., 2028: 120,0 Mio. Fr., 2029: 120,0 Mio. Fr.
  • Warum relevant: Kunst- und Musikhochschulen (z. B. ZHdK, HKB, HSLU) sind Talentschmieden.
  • Konsequenzen: Druck auf Gebühren und Angebot – besonders in künstlerischen Studiengängen. Nur noch vermögende Nachkommen können Kulturschaffende werden.
  • Forderung: Keine Verlagerung zulasten Studierender und Kulturhochschulen.

Verzicht auf projektgebundene Beiträge an die Hochschulen (HFKG, 3.6)

  • Kürzungsbetrag: 2027: 27,9 Mio. Fr., 2028: 29,6 Mio. Fr., 2029: 29,6 Mio. Fr.
  • Warum relevant: projektgebundene Beiträge finanzieren Kooperation und Transfer – auch Kultur & Digital, Kulturerbe & Technologie.
  • Konsequenzen: Weniger Anschub für spartenübergreifende Projekte.
  • Forderung: projektgebundene Beiträge erhalten.

Kürzung des Bundesbeitrags für Innosuisse (Art. 18–20a FIFG, 3.7)

  • Kürzungsbetrag: 2027: 32,0 Mio. Fr., 2028: 33,1 Mio. Fr., 2029: 33,1 Mio. Fr.
  • Warum relevant: Trifft Start-ups und KMU in Design, Film-/Musiktech, Games und Virtual Reality (VR) und Extended Reality (XR). Innosuisse ist Hebel an der Schnittstelle Kultur & Industrie (Coaching, Pilotierung, Prototyping) und senkt Marktrisiken für Kultur-Innovation.
  • Konsequenzen: Weniger Fördervolumen bremst Pilot- und Prototypenprojekte; Time-to-Market verlängert sich; Kofinanzierungen (Kantone/Privat/EU) brechen eher weg. Mit dem neuen 50-%-Deckel analog zum Subventionsgesetz steigen Eigenanteile – Innovation im Bereich Kultur-Technologie wird geschwächt, Markteinführungen scheitern.
  • Forderung: Kürzungen und künstlichen 50%-Deckel ablehnen. Sicherstellen der Förderung an der Schnittstelle Kultur & Technolgie.

Aufhebung der Förderbestimmungen im Weiterbildungsgesetz (Art. 12/16/17 WeBiG, 3.8)

  • Kürzungsbetrag: 2027: 19,2 Mio. Fr., 2028: 19,6 Mio. Fr., 2029: 19,8 Mio. Fr.
  • Warum relevant: Hält Kulturschaffende arbeitsfähig (Digitalkompetenz, Produktion, Vermittlung).
  • Konsequenzen: Weniger Zugang; Qualität und Resilienz sinken.
  • Forderung: Förderartikel beibehalten.

Kürzung der Innovations- und Projektbeiträge in der Berufsbildung auf 50 % (Art. 54/55 BBG, 3.9)

  • Kürzungsbetrag: 2027: 10,0 Mio. Fr., 2028: 10,0 Mio. Fr., 2029: 10,0 Mio. Fr.
  • Warum relevant: Lehre Berufe in Bühnenbau, Audiovision-Technik, Gestaltung sowie in Bibliotheken und Archiven.
  • Konsequenzen: Weniger Pilot-/Entwicklungsprojekte; Fachkräftemangel verschärft sich.
  • Forderung: Quote nicht senken.

Kürzung der indirekten Presseförderung (Art. 16 PG, 3.12)

  • Kürzungsbetrag: 2027: 20,0 Mio. Fr., 2028: 20,0 Mio. Fr., 2029: 20,0 Mio. Fr.
  • Warum relevant: Regionale Medien sichern Kultur-Öffentlichkeit.
  • Konsequenzen: Ausdünnung von Kulturjournalismus, weniger Sichtbarkeit für Kulturschaffende und Kulturinstitutionen.
  • Forderung: Keine Kürzung.

Verzicht auf Beitrag «Ausbildung Programmschaffende» (Art. 76 RTVG, 3.13)

  • Kürzungsbetrag: 2027: 1,0 Mio. Fr., 2028: 1,0 Mio. Fr., 2029: 1,0 Mio. Fr.
  • Warum relevant: Nachwuchs für Radio/TV – enge Verbindung zur Kultur- und Musikszene.
  • Konsequenzen: Weniger Ausbildungsplätze, schwächere Talentschiene.
  • Forderung: Beitrag fortführen.

Verzicht auf Beiträge zur Verbreitung von Programmen in Bergregionen (Art. 57 RTVG, 3.14)

  • Kürzungsbetrag: 2027: 0,6 Mio. Fr., 2028: 0,6 Mio. Fr., 2029: 0,6 Mio. Fr.
  • Warum relevant: Medienzugang ist Grundvoraussetzung für kulturelle Teilhabe in Randlagen.
  • Konsequenzen: Ungleicher Zugang; weniger Reichweite für Kulturangebote.
  • Forderung: Beiträge weiterführen.

Regionalpolitik inkl. INTERREG – Verzicht auf weitere Fondseinlagen und auf Steuererleichterungen (Art. 21 NRPG, 3.33)

  • Kürzungsbetrag: 2027: 12,9 Mio. Fr., 2028: 26,4 Mio. Fr., 2029: 26,4 Mio. Fr.
  • Warum relevant: INTERREG ist das einzige EU-Programm, an dem Kulturschaffende und -institutionen der Schweiz zur Zeit teilnehmen können. INTERREG und die Neue Regionalpolitik (NRP) sichern Kofinanzierung für Grenz- und Bergregion-Projekte mit starker Kultur-, Kreativ- und Baukultur-Wirkung. Ab 2028 bleibt die Beteiligung an INTERREG grundsätzlich möglich, der Umfang ist jedoch offen. Konkret betroffen sind u. a. die Programme INTERREG Frankreich–Schweiz, INTERREG Italien–Schweiz, INTERREG Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein und INTERREG Oberrhein, die regelmässig Museen-, Festival-, Archiv- und Baukultur-Vorhaben als Teil regionaler Entwicklungsprojekte mittragen.
  • Konsequenzen: Unsichere Kofinanzierung für Brückenprojekte über die Grenze; Planung wird erschwert. Massive Einbussen
  • Forderung: INTERREG-Mittel ab 2028 klar und ausreichend sichern; Fondseinlagen kulturverträglich ausgestalten.  

Appell an Parlament und Bundesrat

Das Kürzungspaket EP27 trifft den Kulturbereich der Schweiz massiv und in seiner ganzen Breite. Dies ist der grösste Abbau der Kulturförderung der Geschichte des modernen Bundesstaates. Erstmals wird alles, was mit Kultur zu tun hat, knallhart zusammengestrichen. Das ist ein massiver Angriff auf die Kultur in der Schweiz. Die Lage der Kultur ist sehr ernst. Viele Kürzungen treffen die Kultur und Kulturschaffende direkt – andere versteckt, über Forschung, Jugend, Medien, Hochschulen, Regionalpolitik (INTERREG), Digitalisierung und Tourismus. Kultur ist ein Querschnittssektor. Kultur ist systemrelevant: Kultur stärkt Bildung, Forschung, Wirtschaft, Demokratie und Sicherheit sowie den inneren Zusammenhalt des Landes. Eine Zustimmung zu den Kürzungen bedeutet eine aktive Zerschlagung der Grundlagen der Kultur in der Schweiz.

Appell an National- und Ständerat:

Die Kulturschaffenden in der Schweiz arbeiten bereits heute oft unter prekären Bedingungen. Ein zentraler Pfeiler der erst letztes Jahr genehmigten Kulturbotschaft 2025-2028 ist deshalb die Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen und die Sicherstellung fairer Entschädigungen. Die im Entlastungspaket 27 vorgesehenen Kürzungen stellen diese Ziele schon wieder infrage und treffen Kulturschaffende unmittelbar – bei Förderbeiträgen, bei der Nachwuchsförderung sowie bei Aufträgen über Medien, Forschung und INTERREG-Programme. Im Namen der Kulturschaffenden appellieren wir an Sie, die für Kultur, Jugend, Medien, Forschung und INTERREG vorgesehenen Mittel zu sichern, dass faire Arbeitsbedingungen, Planungssicherheit und kulturelle Teilhabe gewährleistet bleiben. Suisseculture bittet National- und Ständerat, die direkt und indirekt kulturrelevanten Sparmassnahmen des EP-27 zu streichen und damit ein klares Signal zugunsten der Kulturschaffenden in unserem Land zu setzen.  

-- Weitere Informationen: Stellungnahme von Suisseculture und der Taskforce Culture zur Vernehmlassung des Entlastungspakets

 

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