Die Rechte der Musikschaffenden nicht aushöhlen: Motion 24.3944 ablehnen
Der Nationalrat stimmt am Mittwoch, 3. Juni 2026, im Schnellverfahren über die Motion 24.3944 «Schikanen im Urheberrecht für KMU beseitigen» ab. Dieser Vorstoss sorgt bei Suisseculture für Besorgnis und Unverständnis. Einmal mehr soll das Gewerbe auf Kosten der Künstlerinnen und Künstler entlastet werden. Dass zudem gesetzlich geschuldete Vergütungen für die Nutzung von Werken als «Schikane» bezeichnet werden, empfinden wir als Missachtung künstlerischer Arbeit.
Komponist*innen, Textautor*innen, Interpret*innen, Produzent*innen und Verleger*innen von Musik investieren viel Zeit, Arbeit und Geld in jedes musikalische Werk. Entschädigt werden sie erst, wenn die Musik gehört und genutzt wird. Damit auch nicht-private Nutzer*innen wie KMU fair für diese Nutzung bezahlen, gibt es Verwertungsgesellschaften wie die SUISA und SWISSPERFORM. Sie stellen die Nutzung von Musik bei Unternehmen in Rechnung und verteilen die Einnahmen an Künstler*innen. Gerade in einer Zeit, in der Kulturschaffende zunehmend finanziell unter Druck geraten, sind diese Vergütungen ein essentieller Teil des Einkommens. Eine Kürzung ist für Suisseculture nicht akzeptabel.
Für Hintergrundmusik bezahlt der grösste Teil der Unternehmen, darunter auch die meisten KMU, heute eine tragbare Pauschale von weniger als 250 Franken pro Jahr. Dafür können sie in ihren Geschäftsräumen unbeschränkt Musik nutzen: um den Verkauf zu fördern, Kundinnen, Kunden und Gästen ein angenehmes Erlebnis zu bieten oder Mitarbeitende zu motivieren. Das kostet weniger als einen Franken pro Tag – ungefähr so viel wie zwei Kaffeekapseln.
Nutzerverbände, die unter anderem KMU vertreten, haben sich kürzlich mit der SUISA auf eine Erneuerung des Tarifs für Hintergrundmusik geeinigt. Umso unverständlicher wäre es, diese Einigung nun politisch zu übersteuern. Aus der Sicht von Suisseculture ist es nicht Aufgabe des Parlaments, einzelne Tarife oder Tarifbestandteile festzulegen. Dafür besteht seit Jahren das bewährte System der Tarifverhandlungen.
Suisseculture bittet den Nationalrat deshalb, die Rechte der Musikschaffenden nicht auszuhöhlen und die Motion 24.3944 am 3. Juni 2026 abzulehnen.